Auf dieser Seite wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben sich selber über wichtige Stichworte im Zusammenhang mit Wohnungsnot und Armut zu informieren.
Da wir eine Beratungsstelle in Berlin sind, sind die meisten Stichwörter auf Berliner Zuständigkeiten, Verhältnisse und Regelungen ausgerichtet. Sollten Sie sich nicht in Berlin befinden, empfehlen wir weitergehende regionale Recherche, um unsere Informationen mit den Bedingungen Ihrer Stadt oder Gemeinde abzugleichen.
Diese Stichwörter können Ihnen helfen, ersetzen jedoch keine Beratung vor Ort. In unseren Offenen Sprechzeiten erhalten Sie ausführliche und individuell abgestimmte Informationen.
Im ganzen Jahr können Sie in der Notunterkunft Franklinstraße nach einem Schlafplatz ab 18 Uhr fragen: Angebote der Franklinstraße
Weitere ganzjährige Notübernachtungen, aber auch das erweiterte Angebot der Wintersaison/Kältehilfe (Oktober bis April) finden Sie auf der folgenden Seite: Berliner Kältehilfe
ALG II teilt sich in verschiedene Leistungen auf:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Derzeit beträgt der Regelsatz dieser Leistung für volljährige alleinlebende Personen 424 € (Stand: 01.01.2019) und ist bestimmt für Verpflegung, Kleidung und weitere Bedürfnisse des Alltags. Für mehrere Personen, die gemeinsam Leistungen beantragen, ändert sich auch der Regelsatz. Eine Auflistung dieser festgelegten Regelsätze finden Sie auf folgender Seite unter „Regelbedarf“: Tabelle der Regelsätze
Kosten der Unterkunft (KDU)
Übernahme der Kosten für Wohnraum, gestaffelt nach gewissen Vorgaben, hier ein Link zur Übersicht der aktuellen Leistungssätze für Berlin: Übersichtstabelle für Bruttokaltmiete
Mehrbedarfe
Dies sind Leistungen für besondere Bedürfnisse oder Lebenslagen, die nicht durch die Hilfe zum Lebensunterhalt abgedeckt sind, z.B. Schwangerschaft, gesundheitliche Einschränkungen oder alleinerziehende Elternteile. Eine genaue Auflistung und deren Höhe finden Sie hier unter „Mehrbedarfe“: Auflistung der Mehrbedarfe
Gesetzliche Beiträge
Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung, sowie weiteren Zusatz- und Vorsorgebeiträgen.
Beantragung
ALG II beantragen Sie in dem Jobcenter Ihrer Gemeinde oder Ihres Bezirkes, in dem Sie gemeldet sind oder bis vor kurzem gemeldet waren.
Sollten Sie sich wohnungslos in Berlin aufhalten und keine vorherige Meldung in Berlin gehabt haben, so lesen Sie bitte unsere Erklärung zu „Örtliche Zuständigkeit“!
Weitergehende bundesweite Informationen finden Sie hier: Informationen zum ALG II – Bundesagentur für Arbeit
Die Grundsicherung teilt sich in verschiedene Leistungen auf:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Derzeit beträgt der Regelsatz dieser Leistung für volljährige alleinlebende Personen 432€ (Stand: 01.01.2020) und ist bestimmt für Verpflegung, Kleidung und weitere Bedürfnisse des Alltags. Für mehrere Personen, die gemeinsam Leistungen beantragen, ändert sich auch der Regelsatz. Eine Auflistung dieser festgelegten Regelsätze finden Sie auf folgender Seite unter „Regelbedarf“: Tabelle der Regelsätze
Kosten der Unterkunft (KDU), Übernahme der Kosten für Wohnraum, gestaffelt nach gewissen Vorgaben, hier ein Link zur Übersicht der aktuellen Leistungssätze für Berlin: Übersichtstabelle für Bruttokaltmiete
Mehrbedarfe
Dies sind Leistungen für besondere Bedürfnisse oder Lebenslagen, die nicht durch die Hilfe zum Lebensunterhalt abgedeckt sind, z.B. gesundheitliche Einschränkungen oder Beeinträchtigungen.
Gesetzliche Beiträge
Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung, sowie weiteren Zusatz- und Vorsorgebeiträgen.
Beantragung
Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen Sie in dem Sozialamt Ihrer Gemeinde oder Ihres Bezirkes, in dem Sie gemeldet sind oder bis vor kurzem gemeldet waren.
Sollten Sie sich wohnungslos in Berlin aufhalten und keine vorherige Meldung in Berlin gehabt haben, so lesen Sie bitte unsere Erklärung zu „Örtliche Zuständigkeit“!
Weitergehende Zugangsvoraussetzungen und Formulare finden Sie hier: Antrag auf Grundsicherung in Berlin
Weitergehende bundesweite Informationen finden Sie hier: Informationen zur Grundsicherung nach SGB XII – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Dokument lässt sich durch das folgende Formular kostenlos anfordern:
Die örtliche Zuständigkeit ist die Verpflichtung eines Berliner Bezirkes, sich für eine in Berlin gemeldete Person zuständig zu erklären.
Sind Sie in Berlin gemeldet oder waren es bis vor kurzem, so ist der betreffende Bezirk zuständig. Dies gilt auch für eine konkrete zukünftige Wohnung, die sie beziehen.
Sind Sie bisher nicht in Berlin gemeldet, so benötigt es eine weitergehende Regel der örtlichen Zuständigkeit. Die Berliner Bezirke haben für diesen Fall vereinbart, dass jeder Bezirk für einen festgelegten Geburtsmonat zuständig ist. Diese Sonderregelung bedeutet, dass sich der Personenkreis mit ihrem jeweiligen Geburtsmonat im zugehörigen Bezirk melden muss und wird in der folgenden Ausführungsvorschrift des Landes Berlin weitergehend erklärt (unter Punkt 4 finden Sie die Tabelle der Monate): Auszug aus Ausführungsvorschriften über örtliche Zuständigkeit
Weitergehende Zugangsvoraussetzungen und Formulare finden Sie hier: WBS-Antragsannahme in den Bürgerämtern von Berlin
Das Wohngeld beantragen Sie bei dem Berliner Bürgeramt, in dessen Bezirk Sie in Berlin derzeit wohnhaft sind, dieser Antrag kann rein schriftlich, ohne terminliche Vorsprache, gestellt werden.
Weitergehende Zugangsvoraussetzungen und Formulare finden Sie hier: Wohngeld – Antragsannahme in den Bürgerämtern von Berlin
Sollten Sie weitere Begriffe haben, die Ihnen oft begegnen und die Sie von uns erklärt haben wollen, so nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.